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Hürde

Gesetze können kein hervorragendes Geschäftsmodell verhindern

Die Rechtsanwälte Jörg Schielein und Alexander von Chrzanowski geben im Interview einen Überblick wichtiger Rechtsthemen, die Unternehmen in der Digitalisierung begegnen.

Welche Rolle spielt Arbeitsrecht, wenn Unternehmen in die Digitalisierung einsteigen?

Schielein: Man muss in einigen Berufen nicht mehr im Unternehmen anwesend sein, um zu arbeiten. Sie arbeiten vormittags, kümmern sich nachmittags um die Kinder und arbeiten abends wieder. Das Problem ist das Arbeitszeitgesetz, das eine Ruhezeit von elf Stunden vorschreibt. Das ist schwierig, wenn sie am Abend noch länger und früh morgens dann schon wieder arbeiten. Da kann man im Augenblick fast nur dagegen verstoßen. Es gibt kaum Ausnahmen. Ansonsten gibt es noch Höchstarbeitszeiten am Tag und in der Woche. Sie können nicht in einer Woche siebzig Stunden arbeiten und in der nächsten Woche gar nicht.

Wenn jeder Arbeitsgang dokumentiert wird, zum Beispiel durch vorheriges Scannen:  Ist diese Datenerhebung für Arbeitgeber ein Problem?

von Chrzanowski: Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Arbeitsleistung zu messen. Immerhin bezahlt er die Mitarbeiter auch. Andererseits könnte er auf diese Weise auch Arbeitsprofile, gar Persönlichkeitsprofile erstellen. Das ist aber nicht zulässig. Hier muss er eine Balance finden. Wenn ein Betriebsrat im Unternehmen besteht, dann hat er bei der Einführung und beim Betrieb solcher Systeme ein Mitbestimmungsrecht. Es ist wichtig zu schauen, dass das möglichst datensparsam passiert.

Was ist, wenn mehrere Unternehmen zusammenarbeiten? Zum Beispiel verkauft ein Online-Shop Dinge, die dann in Losgröße 1 erst produziert werden müssen?

von Chrzanowski: Sie sprechen das Thema Weisungsstrukturen an. Der Shop leitet die Anfragen direkt weiter an das Unternehmen und das wird direkt an den Arbeitnehmer weitergegeben. Im Endeffekt sagt ein Externer dem Mitarbeiter, von was er wieviel herstellen soll. Das ist als direkte Weisung zu vermeiden, sonst wird der Mitarbeiter in die Betriebsorganisation des Online-Shops eingebunden. Da muss man sich Gedanken machen, wie man das organisatorisch abfängt und umsetzt.
Durch Sensoren können Maschinen heute riesige Mengen an Daten sammeln. Wem gehören diese eigentlich?

von Chrzanowski: Hier geht es um Know-how-Schutz. Man hört das beispielsweise von Mähmaschinen. Sie sind heute rollende Computer und nehmen alle möglichen Daten auf: wie das Feld gerade ist, wie hoch das Getreide steht, welche Ausbeute bei welchem Erntewetter erzielt wird. Das Interessante ist, dass diese Daten einen Wert haben. Sie können weiterverwendet werden. Aber das deutsche Recht regelt die Eigentumsverhältnisse an diesen Daten derzeit nicht. Das heißt, auch der Hersteller und der Mähmaschine oder der Sensoren kann sie erheben. Behält er sie für sich selber, ist das in Ordnung. Möchte er die Daten aber verkaufen, dann muss er sich überlegen, was für Verträge nötig sind, möglichst nur für eine bestimmte Nutzung dieser Daten. Nicht, dass der Erwerber der Daten sie auch noch weiterverkauft. Hier spielt auch der Datenschutz eine große Rolle, wenn personenbezogene Daten mit verarbeitet werden. Solche „Big Data“ sind viel Wert: sie können daraus sogar neue Geschäftsmodelle entwickeln. Man sieht es immer wieder, dass Unternehmen mit einem Produkt angefangen haben und mittlerweile bekannt sind für etwas ganz Anderes.

Wenn Maschinen untereinander kommunizieren und etwas schiefläuft: Wer ist schuld?

von Chrzanowski: Hier geht es um Maschinenerklärungen. Das haben Sie zum Beispiel bei Lagern: Wenn der Lagerbestand zur Neige geht, wird automatisch nachbestellt. Passiert ein Fehler, kann man relativ einfach sagen: Der, der das Lager hergestellt hat und die Computer programmiert hat, trägt die Verantwortung. Aber in Zukunft werden Maschinen selbst lernen und Entscheidungen treffen. Und dann ist die Frage: Wer ist dann für Fehler verantwortlich? Da gibt es viele Beteiligte: der, der ursprünglich die Maschine gebaut hat, der die Software geliefert hat und Menschen, die der Maschine beim Lernen geholfen haben. Wer verantwortlich ist, ist noch unklar.

Was können Unternehmen noch – außer die Technik gegen Cyberangriffe zu schützen – für ihre IT-Sicherheit tun?

von Chrzanowski: Es ist an zwei Fronten etwas zu tun: Einerseits gibt es die Mitarbeiter. Durch Phishing-Mails können sie überzeugt werden, irgendwo drauf zu klicken oder einen geschenkten USB-Stick mit Schadsoftware in den PC zu stecken. Das ist sehr häufig erfolgreich. Es bringt aber wenig, deshalb zu sagen: Wir schützen unsere Technik nicht, es nützt ohnehin nichts. Sowohl die IT-Sicherheit ist zu stärken, als auch die Mitarbeiter zu schulen. Das ist nicht einmal ein spezielles IT-Thema! Eindringlinge können sich auch wie ein Monteur anziehen, ins Unternehmen reingehen und sagen, sie wollen etwas ablesen oder reparieren. Sehr häufig kommen sie damit durch.

Amazon hat den Dash-Button eingeführt. Kurze Zeit später klagte die Verbraucherzentrale dagegen. Wie schätzen Sie solche Digitalisierungsvorstöße ein?

von Chrzanowski: Die Dash-Buttons sind im Augenblick wahrscheinlich unzulässig. Die Frage ist: Was ändert man? Entweder man passt die Gesetze an oder man hält an den derzeitigen Gesetzen fest. Die Erfahrung zeigt, dass große amerikanische Unternehmen erstmal das machen, was technisch möglich ist und sich dann erst ums Rechtliche kümmern. Beispiel: Google Books. Google hat erstmal alles gescannt was zu scannen war und hat danach geschaut, ob sie die Urheberrechte kriegen. Nach jahrelangem Streit hat man sich mit Autoren und Verlagen geeinigt.

Schielein: Das ist genau die Sache, die der Mittelstand verstehen muss. Wenn es für den Verbraucher einfach ist und wenn es akzeptiert wird, dann kann man durch gesetzliche Maßnahmen nur verzögern aber sicher kein hervorragendes Geschäftsmodell verhindern.Was standardisiert werden kann, wird standardisiert. Das muss sich jeder überlegen, der im Mittelstand tätig ist: Inwieweit ist mein Geschäftsmodell, meine Geschäftsidee, an der Stelle anfällig?

Wie kann ich denn anfangen, mein Unternehmen digital zu denken?

Schielein: Man muss es zulassen! Die Psychologie des Menschen ist so, dass sie zunächst Veränderungen ablehnt. Sie nimmt zwar wahr, dass es sowas wie Uber gibt, denkt dann aber: „Mich betrifft das nicht. Ich nehme es zur Kenntnis und bedauere es. Aber es betrifft mich nicht.“ Das ist die erste psychologische Hürde, die der Mittelständler nehmen muss: diesen Abwehrmechanismus mal auszuschalten und dann ernsthaft darüber nachzudenken, ob es ihn nicht vielleicht doch betrifft.
Diejenigen, die sich – beispielsweise, weil sie immer wieder mit diesem Thema konfrontiert werden – dennoch weiter damit befassen, beginnen häufig sich Sorgen zu machen oder eine Veränderung abzulehnen. Das ist in einem Veränderungsprozess vollkommen normal. Dem sollte aber möglichst schnell eine rationale Analyse der Chancen, die in jeder Veränderung liegen, folgen. Veränderungsprozesse verlaufen immer in mehreren Phasen und sollten deshalb von der Unternehmensführung aktiv gemanagt werden.

Herr Schielein, Herr von Chrzanowski, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Anette Nickels von der Mittelstand 4.0-Agentur Kommunikation.

Jörg Schielein ist Rechtsanwalt und Partner bei Rödl & Partner in Nürnberg.
Alexander von Chrzanowski ist Rechtsanwalt bei Rödl & Partner in Jena und Leiter der Praxisgruppe IT-Recht bei Rödl & Partner.
Rödl & Partner ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit 25 Standorten in Deutschland, 106 sind es weltweit. Rödl & Partner bietet Rechtsberatung, Steuerdeklaration und Wirtschaftsprüfungen an.
Foto Quelle:Pixabay.com/ geralt, Rödl & Partner[/layotter]

Wissensaustausch

Wissensmanagement in Wikis

In Unternehmen steigt das Bewusstsein darüber, dass viele unternehmensrelevante Informationen in den Köpfen der Mitarbeiter stecken. Um das vorhandene Wissen festzuhalten, werden Software-Lösungen eingesetzt, zum Beispiel Wikis.

Was sind Wikis?

Eine Software-Lösung zur gemeinsamen Dokumentation von Wissen stellen Wikis dar. Aber nicht nur um Wissen zu dokumentieren, sondern auch um sich trotz räumlicher Distanz abzustimmen, beispielsweise über Tagesordnungen für Treffen oder deren Protokolle.
Unter einem Wiki versteht man eine Sammlung von untereinander verlinkten Webseiten. Der Zugriff auf die Dokumente ist jederzeit möglich. Es werden lediglich ein Internetzugang und ein Webbrowser benötigt. Wikis sind einfach bedienbar und nach dem Prinzip WYSIWYG (What You See Is What You Get) aufgebaut. Das bedeutet: Änderungen am Text und dessen Formatierung sind direkt sichtbar. So ist jeder berechtige Nutzer in der Lage, Eintragungen oder Änderungen vorzunehmen.

Wie lassen sich Wikis einsetzen?

Das wesentliche Ziel eines Wikis liegt darin, die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern anzuregen. Ein Wiki eignet sich besonders für die Dokumentation von Inhalten, an der mehrere Personen beteiligt sind. Durch in Wikis können beispielsweise Ideen gesammelt und entwickelt, Entwürfe gemeinsam erstellt sowie Texte zentral ausgetauscht werden. Wikis lassen sich als zentrale Wissensplattformen in Unternehmen nutzen.

Welche Potenziale bieten Wikis für Unternehmen?

Der Einsatz von Wikis in Unternehmen fördert ein effizientes Arbeiten und die verstärkte Einbindung der Mitarbeiter in die Unternehmensprozesse. Der große Vorteil von Wikis ist, dass sie themenunabhängig und für alle Unternehmensbereiche eingesetzt werden können, beispielsweise in der Forschung und Entwicklung, im Projektmanagement oder im Marketing und Vertrieb. Sie können jederzeit erweitert werden.

Welche Wiki-Software gibt es?

Es gibt sowohl kostenpflichtige als auch kostenfreie Angebote, um Wikis zu realisieren. Beispiele für kostenfreie Lösungen sind:

Eine ausführliche Beschreibung: Leitfaden „Wikis in Unternehmen“ herunterladen

Social-Bookmarking

Social Bookmarking: Teilen von Recherchen im Unternehmen

„Ich hatte da mal etwas sehr Interessantes gesehen, ich muss aber erst danach suchen.“ Social Bookmarking bezeichnet eine einfache Methode, mit der Recherchen im Internet dokumentiert, die Ergebnisse gesichert und für Kolleginnen und Kollegen zugänglich gemacht werden können.

Häufig recherchieren Mitarbeiter im Unternehmen nach Informationen und Dokumenten, die für ihre Arbeit und Entscheidungen als Wissensquelle oder Lernressource relevant sind. Das Internet mit seinen vielfältigen, in digitaler Form vorliegenden Informationen und Dokumenten wird als Quelle für Recherchen zunehmend wichtiger.

Allerdings dokumentiert der recherchierende Mitarbeiter nicht , welche Quellen er durchsucht und für seine Entscheidung verwendet hat. Diese Dokumentation ist in der Regel aufwendig und hat keinen unmittelbaren Nutzen für den Mitarbeiter. Dies wird zum Nachteil sobald er selbst oder eine Kollegin vor einer ähnlichen Rechercheaufgabe steht.

Was ist Social Bookmarking?

Das Anlegen von Lesezeichen im Web-Browser ist eine etablierte Methode zur Dokumentation von Webseiten, auf die ein Nutzer häufig zugreift. Jeder Browser bietet eine Funktion zum Speichern von Lesezeichen (Bookmarks) an. Ein einzelnes Lesezeichen speichert dann die URL der Webseite, hat einen Titel und zusätzlich können Schlagwörter vergeben werden. Die Lesezeichen können zudem in Ordnern strukturiert abgelegt werden.

Wenn nun diese individuellen Lesezeichen anderen Nutzern, zum Beispiel den Kollegen in der Abteilung, über das Internet zugänglich gemacht werden, spricht man von Social Bookmarking. Das Lesezeichen wird dazu mittels einer spezialisierten Web-Anwendung, einem Social-Bookmarking-Dienst, auf einem Server im Internet gespeichert. Andere Nutzer können nun sehen, welche Nutzer welche Lesezeichen verwenden. Die Nutzer können auch gemeinsam die Lesezeichen in Ordnern organisieren und annotieren. So können Ergebnisse von Recherchen im Internet dokumentiert und weitergegeben werden. Alle Phasen innerhalb des typischen Rechercheablaufes (s. Bild), mit Ausnahme der Planung der Recherche, werden von Social-Bookmarking-Diensten unterstützt.

Nutzen und Vorteile von Social Bookmarking

Schon für einen einzelnen Nutzer bietet das Speichern der Lesezeichen mittels eines Social-Bookmarking-Dienstes den Vorteil, dass er von jedem von ihm verwendeten Rechner aus auf seine Lesezeichen zugreifen kann. Web-Browser hingegen speichern Lesezeichen in der Regel nur auf dem Rechner auf dem sie angelegt werden und sind damit an einen Rechner oder ein anderes Endgerät wie ein Tablet oder Smartphone gebunden.

Der grundsätzliche Vorteil in einer Nutzergruppe besteht darin, dass die von einem Nutzer erstellten Lesezeichen von anderen Nutzern eingesehen und verwendet werden können. Ein Mitarbeiter kann also sehen, welche Rechercheergebnisse sein Kollege verwendet hat und kann so die eigene Recherche beschleunigen.

Neben dem Speichern der Lesezeichen im Internet bieten Social-Bookmarking-Dienste verschiedene weitere Funktionen. So können die Internetquellen verschlagwortet und beschrieben, teilweise auch bewertet werden. Schlagworte und Beschreibungen werden verwendet, um nach Lesezeichen zu suchen. Nutzt ein Mitarbeiter beispielsweise seine Rechercheaufgabe als Schlagwort, findet der Kollege sehr schnell alle diesem Schlagwort zugeordneten Quellen und kann seine eigenen Begriffe ergänzend hinzufügen.

Wie bei einer Nutzung von Browserfunktionen zum Speichern von Lesezeichen, können auch mittels Social-Bookmarking-Diensten erstellte Lesezeichen in strukturierten Ordnern abgelegt werden. Einige Dienste bieten zudem Möglichkeiten zur Annotation von Quellen beispielsweise mittels eines virtuellen Textmarkers oder einer Notizfunktion. Über eine Gruppenverwaltung werden Zugriffsrechte auf Lesezeichen freigegeben oder beschränkt.

Wie verwende ich Social-Bookmarking-Dienste?

Die Verwendung von Social-Bookmarking-Diensten ist einfach. Zunächst benötigt man für einen solchen Dienst eine Benutzerkennung mit Passwort; diese bekommt man bei der Anmeldung auf der Weboberfläche.

Für die gängigsten Browser bieten Social-Bookmarking-Dienste dann ein sogenanntes Plugin an. Das Plugin besteht aus einem zusätzlichen Button in der Menüleiste des Browsers mittels dem man eine aktuell angezeigte Webseite mit einem Lesezeichen versehen kann. Über einen Bildschirmdialog können dann ein Titel, Schlagworte oder eine Beschreibung der Webseite eingegeben werden. Anschließend ist das Lesezeichen gespeichert und für die Kollegen nutzbar.

Ein Plugin kann im Browser in wenigen Schritten installiert und aktiviert werden, IT-Kenntnisse sind dafür nicht notwendig. Das Plugin speichert dann auch Benutzerkennung und Passwort, so dass diese nicht mehrfach eingegeben werden müssen.

Beispiele für Social-Bookmarking-Dienste

Es gibt eine ganze Reihe an Social-Bookmarking-Diensten im Internet. Die meisten bieten englischsprachige oder mehrsprachige Benutzeroberflächen, es gibt aber auch einige deutschsprachige Anbieter.

Viele Anbieter bieten die Möglichkeit, den Dienst gegebenenfalls mit einem geringeren Funktionsumfang kostenfrei zu testen. So können Sie schnell und einfach selbst einen Eindruck vom Social Bookmarking gewinnen. Einen großen Funktionsumfang bietet beispielsweise diigo. Diigo ist in der Basisversion kostenfrei, blendet aber Anzeigen ein. Verschiedene kostenpflichtige Nutzungsmodelle bieten umfassenderen Speicherplatz. Einer der ersten Bookmarking-Dienste überhaupt war delicious, welcher inzwischen rein werbefinanziert ist.

Als Alternative zur Nutzung eines von einem Anbieter im Internet zur Verfügung gestellten Social-Bookmarking-Dienstes kann eine entsprechende Anwendung auch vom Unternehmen selbst z.B. im unternehmensinternen Intranet realisiert werden.

Verschiedene sogenannte Content-Management-Systeme zur Erstellung von Webseiten bieten heute Erweiterungen für Social-Bookmarking-Dienste. Auch umfassendere Softwarelösungen für unternehmensorientierte Social Softarware bieten in ihrem Funktionsumfang die Möglichkeit für Social Bookmarks.

Titelbild: Pixabay

Smartphone

WhatsApp-Marketing und -Kundenservice

Rund eine Milliarde Nutzer hat der Messenger-Service WhatsApp weltweit, davon kommen mehr als 35 Millionen Nutzer allein aus Deutschland. Tendenz steigend. Einige Unternehmen setzen bereits auf die schnellen Nachrichten, verbesserter Kundenservice ist ein mögliches Einsatzfeld.

Die private Kommunikation via Messenger mit Familie und Freunden oder in kleinen Gruppen wird immer beliebter und läuft sozialen Netzwerken langsam aber sicher den Rang ab. Denn wenn Nutzer einen Messenger erst einmal auf dem Smartphone installiert haben, wird dieser auch intensiv genutzt. Das ist das große Potenzial beim Marketing via Messenger: Im Gegensatz zum E-Mail-Marketing oder Postings in sozialen Netzwerken und Blogs werden die Kurznachrichten auf dem Smartphone mit hoher Wahrscheinlichkeit wahrgenommen, gelesen und auch angeklickt.

Speziell junge Menschen zwischen 12 und 30 Jahren verlagern ihr Mediennutzungsverhalten zunehmend in die Angebote der Kurznachrichtendienste. Neben WhatsApp, das ohnehin zu Facebook gehört, profitieren auch der offizielle Facebook-Messenger oder Snapchat von diesem Trend.

Unternehmen sollten daher prüfen, ob „Messaging“ ein sinnvoller Bestandteil der eigenen Marketing-Strategie sein kann. Messenger erlauben die Kommunikation in Gruppen (WhatsApp bis zu 256 Mitglieder) und natürlich die 1:1-Kommunikation. Während WhatsApp-Gruppen aus Unternehmenssicht vor allem für die schnelle Information geeignet sind, ist der persönliche 1:1 Kontakt unmittelbar und erlaubt direkte Dialoge und eignet sich hervorragend als Service- und Feedback-Instrument, ähnlich wie beispielsweise der Support via Hotline. Gegenüber einer Hotline bietet die Kommunikation mittels Messenger für den Kunden aber mögliche Vorteile: Sie ist unverbindlicher und asynchron, spart also die Warterei in der Warteschleife. Außerdem ist der WhatsApp-Kontakt, einmal abgespeichert, durchgängig (auch mobil) und ohne weiteren Aufwand verfügbar, auch wenn man nicht immer sofort eine Antwort erhält.

Beispiel: WhatsApp als Messenger im Online-Marketing

Bevor Unternehmen WhatsApp als Marketinginstrument austesten, sollte zuvor über Themen nachgedacht werden, die man dem Kunden nutzbringend über einen mobilen Messenger anbieten kann. Die Grundregel guter Unternehmenskommunikation gilt auch bei WhatsApp: Erst sollten Strategie und Themen im Einklang mit den Zielgruppen festgelegt und dann der Kanal eröffnet werden. Soll WhatsApp als exklusiver Newsletter eingesetzt werden, muss zuvor die eigene Unternehmenswebseite fit für mobile Endgeräte sein. Andernfalls laufen Kunden sehr wahrscheinlich in Sackgassen bei der Nutzerführung. Auch für andere Nutzungsszenarien sind zunächst die damit zusammenhängenden Prozesse durchzuspielen und auf ihre Eignung hin zu prüfen.

Bei der Themenplanung sollten sich Unternehmen bewusst machen, dass Whats App von den Zielgruppen vornehmlich für die private Kommunikation genutzt wird. Das bedeutet: Mit jeder privaten Nachricht dringen sie in das „digitale Wohnzimmer“ des Nutzers ein, der vielleicht parallel mit der Tochter oder dem Lebensgefährten chattet, einen Spaziergang macht, auf der Couch entspannt oder vor dem Computer grübelt. Geduldet wird man hier nur mit einem triftigen Grund, das gebietet besondere Sorgfalt und Achtsamkeit bei der Themenwahl. Eine hohe Relevanz der Information ist noch mehr als bei anderen digitalen Kanälen der mit Abstand größte Erfolgsfaktor; greift man hier daneben, werden Kunden die Unternehmensnachrichten schnell als Belästigung wahrnehmen.

Meist basiert der Kontakt via Messenger auf bestehenden Beziehungen, beispielsweise abonniert die Zielgruppe bereits einen Newsletter, besucht regelmäßig die Webseite oder war bereits in Kontakt mit einem Mitarbeiter aus dem Vertrieb. Messenger-Marketing soll daher keine etablierten Kanäle ersetzen, sondern dient als Ergänzung für Gespräche mit persönlicher Note.

Unbedingt Abstand nehmen sollten Unternehmen daher von platten Werbebotschaften und eindeutigen Kaufaufforderungen. Unabhängig vom Erfolgspotenzial derartiger Nachrichten, duldet Facebook die Nutzung des WhatsApp-Messengers für Marketing- und Vertriebszwecke ohnehin nur sehr eingeschränkt. In den Nutzungsbedingungen wird eindeutige Werbung untersagt.

„Sie stimmen zu, keine persönlichen Daten und Informationen inklusive der Telefonnummer zu sammeln und die Kommunikationssysteme nicht für kommerzielle Zwecke oder SPAM zu nutzen. Sie stimmen zu keinen Spam und keine Werbung an die Nutzer des Service zu senden.” (Freie Übersetzung von https://www.whatsapp.com/legal/?l=de)

Unabhängig der aktuellen Regelung denkt Facebook bereits laut darüber nach, den Messenger für Werbung freizugeben. Alles andere wäre mittel- bis langfristig eine Überraschung, denn das Geschäftsmodell von Facebook basiert auf der Monetarisierung fremder Inhalte mittels Werbeanzeigen. Das bedeutet auch: Wenn offizielle Werbeangebote für WhatsApp starten, will der Netzwerkriese sicherlich mitverdienen und eigene Services für das Messenger-Marketing verkaufen.

Solange es keine eindeutigen Regeln gibt, müssen sich Unternehmen darüber im Klaren sein, dass das Messenger-Marketing noch eine rechtliche Grauzone ist und dass die bereits vorhandenen Kontakte wieder verloren gehen können. In jedem Fall müssen Kunden eindeutig einwilligen, per WhatsApp kontaktiert zu werden. Mehr Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es beispielsweise hier. Diese Informationen ersetzen aber keine persönliche Rechtsberatung.

Der Einsatz von WhatsApp (und vergleichbaren Messengern) ist in verschiedenen Marketing-, Kommunikations- und Serviceszenarien denkbar:

Personalmarketing:

Unternehmen können sich im Personalbereich positionieren und potenziellen Bewerbern Fragen zum Bewerbungsprozess via WhatsApp beantworten. (Beispiel Daimler)

Servicemarketing:

(Service-)Mitarbeiter können ergänzend zur Hotline oder einem Webseite-Chat auch via WhatsApp Fragen beantworten oder im After-Sales-Service den direkten Kontakt zum Kunden suchen – auch im B2B-Bereich.

Ergänzung zum Newsletter:

Relevante Themen, die beispielsweise regelmäßig für den Blog oder die Facebook-Seite aufbereitet werden, können ergänzend über WhatsApp ausgespielt werden. Aber bitte nicht pauschal, sondern nur, wenn sie gut in den mobilen Messenger-Kontext passen.

Feedback und Crowdsourcing:

Unternehmen planen explizit einen Feedback- und Crowdsourcing-Prozess und schaffen Anreize für Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiter, konkrete Rückmeldungen zu Unternehmensthemen regelmäßig mittels WhatsApp zu senden. Diese Rückmeldungen können auch multimedial angelegt sein, beispielsweise mit Bildern oder Videos.

Interne Kommunikation:

Einige Unternehmen setzen Messenger erfolgreich im Außendienst, der internen Kommunikation oder bei der Projektarbeit ein. Dafür gibt es spezielle Messenger-Dienste, die eigens für das Business entwickelt wurden.

So können Unternehmen einen WhatsApp-Newsletter via Smartphone einrichten

Schritt 1: Technische Lösung suchen

Vorab muss geklärt werden, welche technische Lösung genutzt werden soll. Für viele Unternehmen ergibt es Sinn, WhatsApp vorerst nur experimentell einzusetzen, um erste Erfahrungen mit Messenger-Services im Marketing zu sammeln und zu prüfen, ob und wie die Zielgruppe das Angebot annimmt. In diesem Fall reicht als technische Lösung vorerst ein Smartphone mit einer eigenen SIM-Karte und einem eigenständigen Android- oder iOS-Account.

Als Daumenregel gilt, dass Broadcast-Listen die Größe von 30 Teilnehmern nicht überschreiten sollten – sonst besteht seitens Facebook akute Löschgefahr. Nachrichten können einfacher über die Web-Oberfläche von WhatsApp gesendet werden, die man mit dem Smartphone synchronisieren kann.

Möchte man das Marketing über WhatsApp professionalisieren, führt dauerhaft kein Weg an einem kommerziellen Anbieter vorbei. Kommerzielle Anbieter bieten Online-Werkzeuge an, mit denen man WhatsApp-Newsletter auch ohne Smartphone und eigene Rufnummer versenden kann. Einige der Dienstleister setzen selbst entwickelte Schnittstellen ein, die eine Sperre bei WhatsApp unwahrscheinlich machen. Die Preismodelle sind unterschiedlich und richten sich auch nach der Anzahl der Abonnenten.

Aus Gründen der Neutralität dürfen wir keine Anbieter empfehlen.

Schritt 2: Einen Prozess für die Registrierung und Verwaltung der Kontakte festlegen

Variante A:

Das Unternehmen gibt die WhatsApp-Telefonnummer auf den Kommunikationskanälen öffentlich bekannt und bittet Interessenten, die Nummer in den eigenen Kontaktdaten zu speichern und anschließend schriftlich über WhatsApp eine Einverständniserklärung für das Newsletter-Abo zu senden. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann von jeder Einverständniserklärung einen Screenshot machen.

Variante B:

Alternativ können Unternehmen auf der Webseite darum bitten, dass der Kunde eine Abo-Anfrage für den WhatsApp Newsletter zusammen mit der eigenen Handynummer über ein Kontaktformular sendet. Kommerzielle Anbieter bieten mitunter eigene Anmeldeformulare an und unterstützen so den Registrierungsprozess.

Variante C:

Alternativ können auch direkt die WhatsApp-Kontakte einzelner Mitarbeiter für individuelle Anfragen freigegeben werden – so wie die E-Mail-Adresse oder die normale Telefonnummer auch. Gerade für Coaches oder Berater kann dies eine sinnvolle Alternative zum Massenversand von Nachrichten sein. Allerdings setzt das voraus, dass Mitarbeiter zwischen beruflicher und privater Nutzung trennen können, beispielsweise mit verschiedenen Endgeräten oder SIM-Karten.

Als Daumenregel gilt grundsätzlich: Die Empfänger von Informationen aus Unternehmen müssen sich mit der Ansprache per WhatsApp einverstanden erklären und sie müssen immer eine einfache Möglichkeit haben, diese Informationen abzubestellen (OptOut).

Schritt 3: Eine Broadcast-Liste oder eine Gruppe einrichten

WhatsApp bietet aktuell zwei Wege, eine Nachricht an viele Nutzer gleichzeitig zu senden.

Broadcast-Listen funktionieren ähnlich wie ein E-Mail Newsletter und sind für Unternehmen daher der bevorzugte Weg. Eine Nachricht wird zwar gleichzeitig an alle Empfänger der Liste gesendet, aber Antworten sieht nur der Absender der Nachricht. Die Nutzer einer Broadcast-Liste können nicht untereinander sprechen und haben keinen Zugriff auf die Kontakte anderer Listenmitglieder. Bei Broadcast-Listen gibt es nur den Kontakt zwischen dem Unternehmen und dem Kunden.

In Gruppen kann ebenfalls eine Nachricht gleichzeitig an alle Gruppenmitglieder gesendet werden, allerdings werden auch die Antworten von jedem Mitglied der Gruppe gesehen. Daher eignen sich Gruppen eher für gemeinschaftliche Gespräche und Abstimmungen, beispielsweise beim Crowdsourcing oder der internen Kommunikation. Allerdings kann jedes Gruppenmitglied die Kontakte der anderen Teilnehmer einsehen – das kann aus Datenschutzgründen problematisch sein. Bevor Unternehmen diesen Weg wählen, sollten sie zuvor die rechtliche Situation klären.

Schritt 4: Erfolgreiche Kommunikation braucht passende Prozesse

Das gilt nicht nur aber natürlich auch für das Marketing via Messenger. Je kleinteiliger die Kommunikationsprozesse werden, desto wichtiger ist es, dass im Vorhinein praxisorientierte und alltagstaugliche Abläufe für die Themenfindung, Aufbereitung und Verbreitung festgelegt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass der Kanal verwaist oder nicht im Sinne der Strategie bedient wird.

Für den Kommunikationsprozess sollten vorab Fragen geklärt werden wie:

  • Woher kommen die Themen und wie müssen diese für WhatsApp aufbereitet werden?
  • Welche Mitarbeiter sind für diese Pflege zuständig?
  • Mit welcher Tonalität werden Rückfragen und Anmerkungen beantwortet?
  • Gibt es einen festen Zeitrahmen für Antworten, werden bspw. transparent „digitale Öffnungszeiten“ kommuniziert oder gibt es einen 24/7-Dienst?
  • Wie werden die Kontakte gepflegt?
Wie die Beschäftigten mit der digitalen Veränderung Schritt halten

Wie die Beschäftigten mit der digitalen Veränderung Schritt halten

Die zunehmende Digitalisierung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen führt zu deutlichen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und hat Auswirkungen auf die Kompetenzanforderungen an die Beschäftigten und die Weiterbildungsbedarfe und -formen. Bei der Fachtagung eQualification wurde diese Thematik umfassend diskutiert.

Veränderungen am Arbeitsmarkt

Wie die Veränderungen am Arbeitsmarkt genau aussehen, ist noch nicht bekannt. Häufig wird angenommen, dass Tätigkeiten, die einen hohen Routineanteil aufweisen, eher abnehmen werden. Sie werden zunehmend von Maschinen und Computern übernommen. Laut einer Studie des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) (ZEW Kurzexpertise) sind in Deutschland 12 Prozent der Beschäftigten, primär Geringqualifizierte und geringverdienende Beschäftigte, potenziell durch Automatisierung betroffen.

Dr. Werner Eichhorst, Direktor Arbeitsmarktpolitik Europa im Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA), betonte in seinem Vortrag im Rahmen der eQualification aber, dass es sich dabei nicht zwingend nur um einfache Tätigkeiten in der Industrie handelt, sondern beispielsweise auch im kaufmännischen Bereich. Es wird zu einer Verlagerung von Tätigkeiten zwischen einzelnen Berufen kommen. Die Bedeutung der von Eichhorst als interaktiv bezeichneten Tätigkeiten wird wachsen. Dazu zählt er Berufe, die eine hohe Interaktion mit Menschen verlangen, also zum Beispiel in der Pflege oder in der Bildung, aber auch im Management und im kreativen Bereich.

Auswirkungen auf die Weiterbildungsbedarfe der Beschäftigten

Ausgehend von diesen Beobachtungen ergibt sich einerseits ein zunehmender Bedarf an Qualifizierung durch Weiterbildung, um diejenigen, deren Tätigkeit von Maschinen und Computern übernommen wird, beschäftigungsfähig zu halten. Zugleich gilt aber auch, dass zwar viele Arbeitsplätze nicht unmittelbar durch Digitalisierung bedroht sind, sich aber das Anforderungsprofil an die Beschäftigten ändert. So ergeben sich mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich erhöhte Komplexitäts-, Abstraktions- und Problemlösungsanforderungen an die Beschäftigten. Selbstgesteuertes Handeln, kommunikative Kompetenzen und Fähigkeiten zur Selbstorganisation werden von den Beschäftigten erwartet.

Die Veränderungen bieten für die Beschäftigten aber durchaus Chancen qualitativ hochwertigere und interessantere Tätigkeiten bei zunehmender Eigenverantwortung und Selbstentfaltung zu übernehmen. Christiane Flüter-Hoffmann, Wissenschaftlerin am Institut der deutschen Wirtschaft, zeigt in der Podiumsdiskussion im Rahmen der eQualification Parallelen zum Tätigkeitsbild der Sekretärin auf. Bestand deren Aufgabe vor 25 Jahren darin, Briefe nach Diktat zu schreiben, so erstellt die Büroassistentin heute zum Beispiel Auswertungen oder Präsentationen.

Neue Formen der Weiterbildung

Es führt kein Weg daran vorbei, dass sich die Aufgaben- und Kompetenzprofile vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den nächsten Jahren verändern. Das gilt nicht nur für Berufseinsteiger, sondern auch für die Beschäftigten. Die betriebliche Weiterbildung ist hier besonders gefordert. Mitarbeiter müssen im Alltag lernen und sich arbeitsplatznah weiterbilden können. Der Abschlussbericht Industrie 4.0 fordert, dass Arbeitsunterstützung, Lernaufgaben sowie physisches Training in sinnvollen Intervallen und unter Berücksichtigung der Belastbarkeit der Beschäftigten in den Arbeitsalltag arbeitsplatznah integriert werden. Zudem bedarf es informeller Formen des Wissensaustauschs zwischen den Beschäftigten. Christiane Flüter-Hoffmann betont, dass die Bedeutung des Erfahrungswissens noch weiter steigen wird.

Unternehmen sollen neue Formen der Qualifizierung entwickeln, erproben und auch umsetzen. Digitalen Medien und Lernformen haben dabei eine große Bedeutung, denn sie ermöglichen individualisierte Zugänge zu Wissen. Neben Lerntechnologien müssen aber in den Unternehmen lernförderliche Bedingungen geschaffen werden, wie Christine Flüter-Hofmann anmerkt. Prof. Dr. Sascha Stowasser, Direktor des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft, merkt im Rahmen der Diskussion zudem an, dass auch das Arbeitsrecht noch einige Hindernisse bietet, die überwunden werden müssen.

Referenzierte und weiterführende Literatur